Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unternehmen
Winoil AG
Unterdorfstrasse 37
4658 Däniken
Schweiz
E-Mail: info@winoil.ch

Vertretungsberechtigte Personen
Susanne Müller

Name des Unternehmens: Winoil AG
Registrationsnummer: CH24930014092
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CHE-106-508.415

Geltungsbereich
Ausdrücklich schriftlich von uns anerkannte Abänderungen ausgenommen, erfolgen unsere Leistungen und Lieferungen zu den nachfolgenden Bedingungen, die auch ohne erneute Bekanntgabe für alle Rechtsverhältnisse mit uns gelten. Sie heben entgegenstehende Bedingungen des Kunden auf.

Angebot und Preise
Umfang und Bedingungen des Auftrages werden von den Parteien im Einzelfall vereinbart, allenfalls mittels einer Auftragsbestätigung durch uns schriftlich festgehalten. Alle Preise beziehen sich auf den Warenwert und verstehen sich netto, in der Regel exklusive Transportkosten. Allfällige Gebühren, Steuern, Abgaben und Zuschläge (z.B. Mehrwertsteuer, VOC-Lenkungsabgabe, LSVA-Schwerverkehrsabgabe, VeVA-Begleitscheinbearbeitungsgebühr, Express-Lieferzuschlag, Analysekosten etc.) sind im Preis für den Warenwert nicht enthalten und werden diesem gemäß aktuell geltenden Sätzen separat zugeschlagen. Bezüglich der von uns für die Erbringung unserer Leistungen notwendigen Gebinde gelten die im Einzelfall vereinbarten Modalitäten. In jedem Fall jedoch hat der Kunde leihweise zur Verfügung gestellte Mehrweggebinde IBC/Container spätestens nach 2 Monaten nach der Lieferung zurückzugeben. Nach Ablauf dieser Frist kann Mietgebühr belastet werden.
Nach Ablauf des Zahlungszieles tritt ohne weitere Mitteilung Verzugssituation ein. Der Kunde schuldet ab diesem Zeitpunkt einen der aktuellen Zinssituation angepassten Verzugszins. Das Recht auf weitergehenden Schadenersatz bleibt vorbehalten, zudem können wir ohne weitere Nachfristansetzung die sofortige Rücklieferung der Ware verlangen.
Retention, Kürzung oder Verrechnung der uns geschuldeten Zahlung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Lieferfristen / Abholfristen
Liefer- bzw. Abholfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn diese in einer schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten sind. Werden wir oder unsere externen Leistungserbringer durch höhere Gewalt oder Ereignisse, welche ohne unser Zutun und Verschulden eingetreten sind, an der Erbringung der Lieferung bzw. Leistung ganz oder teilweise gehindert, verlängert sich der Liefer- bzw. Abholtermin ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt bzw. wir können nur einen Teil der zu entsorgenden Produkte abholen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Lieferung und Versand
Transport zum sowie Umschlag am Bestimmungsort erfolgen in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden auf Basis EXW der Incoterms 2010, sofern nichts anderes vereinbart. Für Verspätungen und Schäden während des Transportes übernehmen wir daher keine Verantwortung. Weitergehende Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.

Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr für das Vorliegen der Eigenschaften gemäß der vereinbarten Spezifikationen des Produktes. Jede weitere, über die vertragsgemäße Spezifikation hinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Wir leisten keine Gewähr für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck des Produktes.

Immaterialgüterrechte / Vertraulichkeit
Sämtliche Immaterialgüterrechte (Urheber, Marken, Patentrechte etc.) am oder im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten verbleiben bei uns. Sämtliche zusammen mit den gelieferten Produkten dem Kunden übergebenen oder sonst wie in irgendeiner Form dem Kunden zugänglich gemachten Unterlagen (inklusive Offerten) und Aufzeichnungen sind vom Kunden strikt vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung in keiner Weise zur Kenntnis gebracht werden. Sofern wir Produkte nach vom Kunden übergebenen Spezifikationen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, leistet der Kunde Gewähr dafür, dass Immaterialgüterrechte Dritter nicht verletzt wurden. Untersagen Dritte uns unter Berufung auf Immaterialgüterrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Produkte, sind wir ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein berechtigt, jede weitere Tätigkeit für den Kunden einzustellen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und entsprechend Schadenersatz zu leisten.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, von diesem Eigentumsvorbehalt ohne gerichtliche Intervention durch Abholung der Ware beim Kunden, jederzeit Gebrauch zu machen.

Abtretungsverbot / Schriftlichkeit
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus den Geschäftsverbindungen mit uns entstehen, bedürfen unserer vorgängigen, schriftlichen Zustimmung.

Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Olten.

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